Besuch von Gefangenen

Vereinbarung von Skype- und Besuchsterminen

Alle Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich!

Skype-Termine können nur vereinbart werden, sofern eine Genehmigung zum Skypen vorliegt (s. u.).

 

Die Besuchskoordination ist unter der Rufnummer 06703-306793 wie folgt zu erreichen:

Montags, Dienstag, Donnerstag von 09:00 bis 11:30 sowie 12:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr und

Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Skype- und Besuchszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:   08:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:                                         12:00 bis 20:00 Uhr    
Freitag:                                             08:00 bis 11:00 Uhr

 

An Wochenenden und Feiertagen sowie an den nachfolgenden Tagen findet kein Besuch statt:

  • Freitag, 10.05.2024 Christi Himmelfahrt
  • Freitag, 31.05.2024 Fronleichnam
  • Freitag, 04.10.2024 Tag der Deutschen Einheit

 

Dringende und unaufschiebbare Besuche zwischen Verteidigern und ihren Mandanten bedürfen der vorherigen Absprache mit der zuständigen Leitung der Besuchsabteilung.

 

Durchführung von Besuchsterminen:

- Seien Sie mindestens 30 Minuten vor Besuchsbeginn da. Ein Hinausschieben der

  Besuchszeit ist aufgrund von Anschlussterminen nicht möglich

- Bei Verhinderung teilen Sie dies bitte rechtzeitig mit, damit der Termin anderweitig

  vergeben werden kann

- Zum Besuch werden 3 Personen und ein Kleinkind bis 2 Jahre, welches auf dem

  Schoß eines erwachsenen Besuchers Platz nimmt, zugelassen.

- Ohne ein gültiges Ausweisdokument ist ein Besuch/ Videotelefonat nicht möglich.

  Personen ab 4 Jahren benötigen einen Kinderreisepass, Reisepass oder  

  Personalausweis für Kinder. Bei Kindern unter 4 Jahren reicht die Geburtsurkunde

  als Nachweis aus.

- Minderjährige unter 14 Jahren und ohne Begleitperson sind vom Besuch ausgeschlossen.

- Bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen ist eine

  Skype-/ Besuchserlaubnis erforderlich.

- Das Tragen und Mitführen von Uhren, Mobiltelefonen sowie

  Funkkommunikationsgeräten ist während des Besuchs untersagt.

- Einlass in die JVA wird nur dann gewährt, wenn der Besucher mit einer Durchsuchung

  auch unter Anwendung technischer Hilfsmittel (Metalldetektorrahmen, Handsonde)

  einverstanden ist.

- Windeltragende Säuglinge und Kleinkinder werden unter Beaufsichtigung durch

  Bedienstete mit zur Verfügung gestellten Windeln umgewickelt.

- Körperkontakt ist ausschließlich zur kurzen Begrüßung und Verabschiedung vor und nach

  dem Besuch erlaubt. Die körperliche Kontaktaufnahme während des Besuchs kann zum

  Abbruch des Besuchs und künftiger Besuchseinschränkungen führen.

 

 

Informationen zur Videotelefonie via Skype:

Teilnehmer

Während des Videotelefonats sind drei Personen zulässig. Dient das Videotelefonat der Aufrechterhaltung der Kontakte zu eigenen oder diesen gleichgestellten Kindern, dürfen neben zwei erwachsenen Personen auch Kinder bis 18 Jahre teilnehmen. Die Anzahl der Kinder wird in diesen Fällen nicht begrenzt.

 

Technische Voraussetzung

Sie benötigen einen PC nebst Lautsprecher, Mikrofon und eine passende Webcam bzw. ein entsprechend ausgestattetes Smartphone, Tablet oder Laptop. Darüber hinaus eine gute Internetverbindung und das Programm bzw. die App „Skype".

 

Anmeldung

Vor der Zulassung zur Videotelefonie benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  •  Name der Skype Teilnehmer und jeweiliges Bekanntschaftsverhältnis (z.B. Otto Meier/Vater)

  •  Name der Kinder und Verhältnis (Eigenes Kind/ Im Haushalt lebendes Kind des Partners/der Partnerin etc.)

  •  Skype Name (zu finden unter Einstellungen/ Personen & Konto/ Name/ live:.cid.Zahlen/Buchstaben Kombination)

  •  Name des Gefangenen

  •  Telefonnummer für Rückfragen

  •  Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite) für jeden Teilnehmer.

Bitte schicken Sie die Daten per Mail an folgende Adresse:   jvarb@vollzug.jm.rlp.de

 

Datenschutz

Mit der Weiterleitung Ihrer Daten stimmen Sie automatisch den geltenden Nutzungsbedingungen zu. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von „Skype“ auf eigenes Risiko erfolgt und die JVA Rohrbach keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit übernimmt.

 

Sonderfall U-Haft

In der Untersuchungshaft wird die Genehmigung zusätzlich davon abhängig sein, ob sich das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft die Entscheidung einer Erlaubnis für die Telekommunikation vorbehalten hat und eine gesonderte Erlaubnis für Videotelefonate erteilt. Im Falle einer erteilten Erlaubnis kann eine akustische Überwachung der Videotelefonate angeordnet werden. Unabhängig davon erfolgt in jedem Falle eine Beaufsichtigung (optische Überwachung) der Videotelefonate durch einen Bediensteten.

 

Terminvereinbarung (s. o.)

Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn ein genehmigter Skype-Antrag sowie sämtliche benötigte Daten und Unterlagen vorliegen.

 

Gesprächsaufbau

Bitte seien Sie 15 Minuten vor Terminbeginn online, um Verzögerungen zu vermeiden. Wir rufen Sie per Videochat über den von Ihnen angegebenen Skype-Namen an. Ein Anruf durch Sie selbst ist ausgeschlossen. Zu Beginn des Gespräches müssen Sie sich durch Ihren Ausweis ausweisen.

 

Nutzungsbedingungen

Es dürfen nur die von der Anstalt zugelassenen und zu Beginn des Chats dem Bediensteten angezeigten Personen teilnehmen.

Ein Wechsel der Teilnehmer während eines laufenden Videotelefonates ist nicht erlaubt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben der optischen Überwachung außerdem aufgrund haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft nach § 119 StPO auch eine akustische Überwachung erfolgen kann. In diesem Fall sind die Videotelefonate in deutscher Sprache zu führen. In der Untersuchungshaft ist es nicht gestattet, über den Gegenstand des Verfahrens zu sprechen.

Es ist ausdrücklich verboten Video- oder Bildaufzeichnungen des Videotelefonats zu erstellen.

Die JVA Rohrbach übernimmt keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit während der Telefonate. Wir weisen darauf hin, dass sich an einem Termin ggf. mehrere Gefangene in einem Raum befinden können. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Sie neben den Vollzugsbediensteten auch von Dritten gesehen werden.

Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung (z.B. Kontaktaufnahmen mit einem nicht genehmigten Teilnehmer) oder das Bekanntwerden anderer für die Genehmigung relevanter Tatsachen führt ausnahmslos zum Abbruch des Videotelefonats und kann jederzeit den Widerruf der Genehmigung zur Folge haben.

 

 

 

 

 

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