Kommunikation und Sendungen

Briefe, Pakete, Telefon, Video-Chat etc.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und Briefe zu empfangen. In den Briefen dürfen keinerlei Gegenstände beigefügt sein (dies gilt auch für selbstklebende Briefmarken). Eingehende wie abgehende Briefe von Strafgefangenen werden kontrolliert. Den Post- und Briefverkehr von Untersuchungsgefangenen kontrolliert die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht. Durch diese vorgeschriebenen Kontrollen verlängern sich die Laufzeiten der Post.

Gefangene sind bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach telefonisch grundsätzlich nicht zu erreichen. Strafgefangene haben jedoch die Möglichkeit, nach vorheriger Genehmigung aus "Telefonzellen" zu telefonieren. Der Telefonverkehr kann durch die Anstalt im Einzelfall überwacht werden.