Zuständigkeiten

geschlossener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen: 
bis 2 Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
bis 5 Jahre an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Mainz

Untersuchungshaft:
aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz 

     

geschlossener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafe:
bis 4 Jahre an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Koblenz und Mainz

Untersuchungshaft:
aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal und Mainz

offener Vollzug Männer:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken  Bad Kreuznach und Mainz 

     

offener Vollzug Frauen:
Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach und Mainz