Pakete und Gegenstände

Gefangenen kann durch die Anstalt gestattet werden Pakete zu empfangen. Ein Empfang von Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt. Die Anstalt setzt Anzahl, Gewicht und Größe von Sendungen und einzelnen Gegenständen fest. Für weitere Informationen bitte das entsprechende Merkblatt beachten.

Die Annahme von ungenehmigten Zusendungen wird verweigert. Pakete sind ausschließlich über den Postweg zuzusenden. An der Pforte werden keine Pakete angenommen.

Soweit Untersuchungsgefangenen das Tragen privater Kleidung und Wäsche gestattet wurde, können Wäschepakete während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Pforte abgegeben werden.